Gemäß Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Verursacher eines Sach,- Personen- oder Vermögensschadens dem Geschädigten Schadensersatz leisten. Dies geschieht beispielsweise durch die Übernahme von Kosten für notwendige Reparaturen, Neuanschaffungen oder ärztliche Behandlungen. Die Haftung erstreckt sich dabei auf das gesamte Vermögen des Verursachers, was im Falle eines dauerhaften Personenschadens mit nachfolgender Erwerbsunfähigkeit, schnell in den finanziellen Ruin führen kann.
Eltern haften für ihre Kinder – dieser bekannte Spruch stimmt nur, wenn den Erziehungsberechtigten eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. In diesem Fall müssen die Eltern für die vom Kind verursachten Schäden aufkommen. Den einzig effektiven Schutz vor den Risiken des Alltags und der damit verbundenen Haftpflicht bietet die Privathaftpflichtversicherung. Sie ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine gesetzliche Pflicht, aber jedermann dringend zu empfehlen. Sie stellt im Falle eines fahrlässig verursachten Schadens den Versicherten von der Schadensersatzpflicht frei und übernimmt sämtliche Kosten. Der Versicherungsschutz greift sofort nach Vertragsschluss und gilt in Normalfall auch im Ausland.
Jeder Versicherungspolice enthält eine fest vereinbarte Deckungssumme bis zu deren Höhe die entstandenen Kosten übernommen werden. Gleichzeitig ist dieses Kriterium von entscheidender Bedeutung bei der Berechnung der Beitragshöhe. Wer bei der Deckungssumme spart, um die Versicherungsbeiträge zu drücken, läuft im Schadensfall Gefahr eine Unterversicherung zu erleiden. Eine sinnvollere Einsparmöglichkeit bietet die Wahl eines Selbstbehaltes von mehreren hundert Euro. Die Versicherung erstattet dann im Schadensfall nur die Kosten oberhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung, was bei kleineren Schäden verkraftbar ist und bei großen Schäden nicht ins Gewicht fällt. Die Privathaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz zu vergleichsweise geringen Beiträgen, innerhalb des Familientarifs werden Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert.