Der Bausparvertrag stellt einen Sparvertrag dar, der zwischen einem Anleger und der Bausparkasse geschlossen wird. Anwendung findet er hauptsächlich im Rahmen der Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen. Im Bausparvertrag werden die Bausparsumme und der Zinssatz vertraglich festgelegt. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, hat der Bausparer das Recht auf Zuteilung der vollen Bausparsumme inklusive des bis zum Abschluss der Vertragssumme ausstehenden Teils in Form eines Bauspardarlehns.
Die Anlageform des Bausparvertrags eignet sich zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen über den sich in der Selbstständigkeit befindlichen Arbeitgeber, der Wohnungsbauprämie und der Gewährung der Arbeitnehmersparzulage. Grundlage des Bausparvertrags stellt der Bauspartarif dar der in unterschiedlicher Gestaltung über die Bausparkassen definiert wird. Über den Bauspartarif erfolgen die Zinsfestlegung, die Tilgungszeit, das Mindestguthaben bei Zuteilung, die Regelspar- und Tilgungsbeträge, die Ansparzeit sowie die Abschlussgebühr bei Vertragsschluss.
Für Bausparverträge lassen sich die Bauspartarife in Form von Standardtarifen, Langzeittarifen, Schnellspartarifen und variabler Tarife über die verschiedenen Bausparkassen unterscheiden.
Der Bausparvertrag untergliedert sich in die Sparphase, die Zuteilungsphase und die Darlehnsphase. Innerhalb der Sparphase erfolgt die Ansparung des Mindestsparguthabens das für die Zuteilung des Bausparvertrags notwendig ist mindestens in Höhe des Regelsparbeitrags. In der Phase der Zuteilung erfolgt die Freigabe der Bausparsumme durch die Bank nach Prüfung der Zuteilungsvoraussetzungen und die Möglichkeit der Darlehnsinanspruchnahme. In der anschließenden Darlehnsphase erfolgt die Tilgung des Bauspardarlehns.